HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)

Brauche ich vom Arzt ein Rezept für die Behandlungen?

Sie haben die Möglichkeit unsere Leistungen mit einem Rezept (privat oder gesetzlich) oder als private Leistung ohne Rezept in Anspruch zu nehmen.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Die Regelbehandlungsdauer der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 15-20 Minuten. Der Ersttermin beinhaltet stets die Eingangsdiagnostik. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, bitten wir Sie, ca. 5 Minuten vor dem festgelegten Termin in der Praxis zu erscheinen.

Was geschieht, wenn die Gesamtverordnungsmenge erschöpft ist?

Ist die Gesamtverordnungsmenge für Ihr Krankheitsbild ausgeschöpft, müssen Sie ab dem letzten Behandlungsdatum 12 Wochen pausieren, bis Sie eine neue Verordnung bekommen können. Erscheint Ihrem behandelnden Arzt aber eine 12-wöchige Unterbrechung zu lange, kann er eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen, die je nach Krankenkasse von dieser genehmigt werden muss, bevor die Behandlung begonnen werden kann. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Ich habe von meinem Arzt ein Rezept erhalten – was nun?

Sie sollten nach dem Erhalt der ärztlichen Verordnung zeitnah Kontakt zu uns aufnehmen, damit das Rezept seine Gültigkeit nicht verliert. Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen. Ist ein späterer Beginn vorgesehen, so muss dies vom Arzt auf dem Rezept vermerkt werden.

Was muss ich zur Behandlung mitnehmen?

Sofern von Ihrem Arzt ein Rezept vorliegt, bringen Sie dieses bitte zu Ihrem Ersttermin mit, ebenso wie Ihre Befunde, Röntgenbilder oder sonstige Unterlagen über Ihr Krankheitsbild.

Bitten bringen Sie zu jedem Termin ein eigenes Handtuch mit. Mit Ihrer Initiative unterstützen Sie unsere ökologischen Überlegungen. Im Einzelfall bedarf es sportlicher oder bequemer Kleidung. Wenn dies notwendig ist, werden wir Sie darauf aufmerksam machen

Übernimmt meine Krankenkasse eine Therapie ohne Rezept vom Arzt?

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Diese kann Ihnen, individuell zum bestehenden Versicherungsschutz, Auskunft dazu geben.

Kann ich von Ihnen auch erstmal nur beraten werden, ohne eine Therapie zu starten?

Gerne berät Sie unser Empfangsteam telefonisch. Sollten Sie einen persönlichen Beratungstermin (gegen Berechnung) wünschen, so stimmen wir diesen individuell auf Sie ab.

Wie viele Anwendungen habe ich pro Woche?

Die Anzahl der Termine ist abhängig von Ihrer Verordnung, Ihren zeitlichen Möglichkeiten und Ihrem Krankheitsbild. Den Turnus und die Anzahl der Behandlungen legen wir individuell fest.

Muss ich bei einem Rezept etwas dazu zahlen?

Bei gesetzlich Versicherten sind wir verpflichtet, im Namen der Krankenkasse eine Selbstbeteiligung / Zuzahlung einzufordern. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit worden sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Ausweis vor.

Gesetzliche Krankenkassen

Seit dem 01.07.2004 ist bei jedem Rezept eine Rezeptgebühr von 10€ + 10% des Rezeptwertes vom Patienten zu leisten. Entrichten Sie den Gesamtbetrag bitte am Anfang der Behandlungsserie.

Private Krankenkassen

Beim ersten Termin erhalten Sie eine Übersicht mit unseren aktuellen Honorarsätzen. Diese Honorarsätze sind durch den Patienten zu begleichen, unabhängig davon, ob seine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht erstattet.

Bitte informieren Sie sich über Ihre Versicherungsleistung.

Was ist zu tun, wenn ich einen Behandlungstermin nicht einhalten kann?

Für unsere Patienten bemühen wir uns stets, unsere Terminorganisation so effizient wie möglich zu gestalten. Eine Absage sollte daher nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen, damit wir die Gelegenheit haben, den frei gewordenen Termin einem Patienten auf unserer Warteliste anbieten zu können. Sollten Sie ohne zeitgerechte Absage einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sind wir gezwungen, Ihnen den versäumten Termin privat in voller Höhe in Rechnung zu stellen, so wie es der Gesetzgeber erlaubt. Wir bitten hierfür um Verständnis.
In Ihrem eigenen Interesse: Bitte kommen Sie pünktlich, da ansonsten die Behandlung nur verkürzt durchgeführt werden kann.